Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Eheleute Ines und Uwe Wiesner, Markkleeberg (weiter auch Vermieter genannt).
2. Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Ferienwohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter und dem Eingang der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.
Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
3. Preise
Diese Preise bleiben in jedem Fall unverändert, wenn zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Mietbeginn höchstens 4 Monate liegen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn mehr als 4 Monate, bleibt dem Eigentümer eine Preiserhöhung um maximal 10 % vorbehalten.
Beträgt diese Preiserhöhung mehr als 5 %, sind Sie berechtigt, ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch schriftliche Erklärung spätestens 10 Tage nach Zugang der Preisänderungserklärung erfolgen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
4. Haustiere
Haustiere dürfen mitgebracht werden, es ist aber in jedem Fall der Vermieter im Rahmen der Buchungsanfrage über Größe und Anzahl in Kenntnis zu setzten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sein Angebot auf Grund der Größe / Anzahl zurückzuziehen.
Bei Nichtinformation kann der Einzug mit dem Haustier durch uns vor Ort verweigert werden.
6. Zahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung werden innerhalb der 6-Wochenfrist vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises, jedoch mindestens 40,00 € fällig.
Der Restbetrag ist eine Woche vor Mietbeginn zu Überweisen oder am Anreisetag vor Ort in bar zu begleichen.
Die Bankverbindung wird Ihnen per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
6a. Beherbergungssteuer, Zahlung und Meldedaten
Ab 01.01.2025 erhebt die Stadt Markkleeberg eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 % des Mietpreises. Der Vermieter ist verpflichtet, die Personendaten der Übernachtungsgäste aufzunehmen, die Beherbergungssteuer zu kassieren und an die Stadtkasse weiterzuleiten. Bei Anreise sind durch den die geforderten Personendaten durch den Mieter anzugeben. Für Befreiungen von der Beherbergungssteuer sind Nachweise vorzulegen. Die Beherbergungssteuer ist bei Anreise zu zahlen.
7. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich, an Ines und Uwe Wiesner, Markkleeberg, geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
8. Ersatzmieter
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn dem Vermieter unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird.
Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
9. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten.
9.1. Rücktrittsgebühren
ab 6 Wochen vor Mietbeginn: 20% der Gesamtmiete
ab 4 Wochen vor Mietbeginn: 50% der Gesamtmiete
ab 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% der Gesamtmiete
9.2 Gegenbeweis
Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
10. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
11. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
12. Datenweitergabe
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, sind streng vertraulich und werden nur im Rahmen gesetzlicher Pflichten weitergegeben.
13. Baulärm/Baustelle
Sollte sich während der Mietzeit unvorhersehbare Beeinträchtigungen innerhalb oder in unmittelbarere Nähe der Ferienwohnung durch Baustellen oder Baulärm ergeben, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Der Vermieter ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgendmöglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters zu.
14. Allgemeine Verpflichtungen
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung der Ferienwohnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Ferienwohnung ausgelegt.
Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und/oder der Ferienanlage auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.
15. Auszug aus der Hausordnung
Die Endreinigung wird ausschließlich durch den Vermieter ausgeführt. Es wird erwartet, dass der Mieter zum Mietende den Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort dem Vermieter zu melden.
16. Sicherheitsleistung / Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 € zu verlangen. Die Sicherheit ist bei Anreise in bar zu hinterlegen und wird bei der Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen des Vermieters vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist der Vermieter zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Vermieters, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
Stand 20.11.2024